Garantie - Gewährleistung
Im Gegensatz zur Mängelhaftung, welche gesetzlich geregelt ist, stellen Garantien eine freiwillige Leistung des Händlers oder Herstellers dar. Eine Garantie kann hinsichtlich der Bedingungen variieren, insbesondere in dem Garantiezeitraum und der Art der Garantie gibt es Unterscheidungen. Es wird unterschieden zwischen Vollgarantie und Teilegarantie. Garantien können jedoch nicht das gesetzliche Mängelhaftungsrecht ausschließen – Ist die Ware mangelhaft, bestehen beide Rechte nebeneinander.
Die jeweiligen Garantien befinden sich in den Artikeldetails bzw. auf unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen.
Die gesetzliche Mangelhaftung bleibt also von den Garantien unberührt bestehen.
Garantiebedingung - Anschluss Hinweis
Auf Elektrogeräte (400V Anschluß), Gasgeräte und Spülmaschinen muss, um die jeweilige Garantie zu erlangen, der Anschluss und die Erstinbetriebnahme von einer konzessionierten Fachfirma erfolgen. Der Anschluss muss von der anschließenden Firma schriftlich protokolliert werden. Mit Inbetriebnahme ist dieser Nachweis bei uns einzureichen.
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Vollgarantie
Wird ein Gerät mit Vollgarantie angeboten, verpflichtet sich der Hersteller die Kosten für die Reparatur des defekten Gerätes also Arbeitszeit + Teileaustausch zu erstatten bzw. zu übernehmen. Dabei ist zu beachten, daß der Kunde in der Bringschuld ist. Wir oder der Hersteller sind nicht verpflichtet, das defekte Gerät auf unsere Kosten abholen zu lassen.
Teilegarantie
Wird ein Gerät mit Teilegarantie angeboten, verpflichtet sich der Hersteller die defekten Ersatzteile kostenlos auszutauschen. Kosten über die Arbeitszeit für Überprüfung und oder Reparatur werden hierbei nicht von uns oder dem Hersteller übernommen. Ebenfalls behalten sich die Hersteller oder wir vor, die defekten Teile zur Überprüfung einzufordern.
Natürlich gibt es auch Kombinationen von Voll und Teilegarantie. So kann es sein, daß Artikel mit einem Jahr Vollgarantie und einem weiterem Jahr Teilegarantieangeboten werden. In diesem Fall haben sie im ersten Jahr nach Kauf ein Jahr Anspruch auf die Bedingungen der Vollgarantie und ab dem zweiten Jahr Anspruch auf die Bedingungen der Teilegarantie.
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Für Unternehmer gelten die von uns bestätigten Garantien und Gewährleistungen am Erfolgsort. Der Erfolgsort ist, insofern nicht anderes in der Auftragsbestätigung geregelt, die Lieferadresse der Auftragsbestätigung. Die jeweiligen Garantien befinden sich in den Artikeldetails bzw. auf unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen. Sollten keine Garantien aufgeführt seien, besteht ausschließlich das gesetzliche Mangelhaftungsrecht. Garantien und Gewähreistungen gelten ausschließlich für Lieferungen in der Bundesrepublik Deutschland. Für Unternehmer gilt der Ausschluss jeglicher Gewähleistung wenn von uns auf den Angeboten/Auftragsbestätigungen nichts anderes angegeben ist.
Garantei/Gerwährleistungsantrag zum download